Neue Fassung der Coronaschutzverordnung

Am heutigen Montag, den 15. Juni, tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft. Hierin ist verankert, dass ab heute die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich ist. Zudem kann im Freien Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.

Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.